KRANKENFAHRTEN

Kranken- und Therapiefahrten in Folge eines Arbeitsunfalls, oder bei einer anerkannten Berufskrankheit, werden von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen. 

Dasselbe gilt für Fahrten aufgrund von Unfällen, die über eine gesetzliche Unfallkasse, z.B. Feuerwehr, Schule, abgerechnet werden.

Sie müssen hierbei keinerlei Zuzahlungen leisten, die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.

Wir benötigen dafür nur die Verordnung einer Krankenbeförderung (Taxischein) von Ihrem behandelnden Arzt.

Bei privaten Unfallversicherungen benötigen wir eine schriftliche Zusage bzw. eine Kostenübernahmeerklärung
Ihrer Versicherung. Dann können wir auch hier eine direkte Fahrkostenabrechnung durchführen.