Für einen stationären / teilstationären Krankenhausaufenthalt können Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellen lassen, und sich ganz bequem von Ihrem MINICAR zum Krankenhaus oder Behandlungsstätte fahren lassen.
Bei Beendigung Ihres Krankenhausaufenthaltes, holen wir Sie selbstverständlich auch gerne dort für die Heimfahrt wieder ab. Für die Rückfahrt stellt Ihnen die jeweilige Klinik den Transportschein aus.
Abgesehen von Ihrem gesetzlichen Eigenanteil entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie benötigen lediglich eine korrekt ausgefüllte Verordnung einer Krankenbeförderung. Eine vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse ist nicht erforderlich.
Zur teilstationären Behandlung zählen auch mehrwöchige, tägliche Therapiefahrten zur Tagesklinik für Erwachsene und Kinder, zu den unterschiedlichsten Therapieeinrichtungen, z.B. Die Brücke, oder Vorwerker.
Fahrten zur ambulanten Behandlung (z. B. bei Ihrem Hausarzt) werden nur noch in Ausnahmefällen, und nach vorheriger Genehmigung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Folgende Ausnahmefälle werden aber von den Krankenkassen genehmigt:
Patienten, die mit einem grunderkrankungsbedingten Therapieschema behandelt werden, welches eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist.
Und wenn die Behandlung, oder den Krankheitsverlauf, den Patienten so beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Verhinderung von Lebens- und Gesundheitsgefahren unerlässlich ist.
Beide Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt bei:
Fahrten zur Strahlentherapie, zur Chemotherapie, zu Dialysebehandlungen.
Bei Mobilitätseingeschränkten Patienten, die einen Schwerbehindertenausweis vorlegen
mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“.
Patienten mit einem Einstufungsbescheid der Pflegestufen 2 oder 3.
Gleichgestellt sind auch Patienten, hierbei auch ohne Besitz eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder Einstufungsbescheides, die vergleichbar mobilitätsbeeinträchtigt sind, und einer längeren ambulanten Behandlung bedürfen.
Auch andere Grunderkrankungen können unter diese Regelung fallen, z. B. MS-Patienten, Schlaganfall, Parkinson, chronische Wirbelsäulenschäden, usw. Hier muss die ICD Schlüssel-Nr. auf der Verordnung mit angegeben sein.
Vor dem ersten Behandlungstag müssen Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigen lassen.
Setzen Sie sich nach Erhalt der Verordnung gerne mit uns in Verbindung, wir beraten und unterstützen Sie bei dem Genehmigungsverfahren.