Fahrten zur ambulanten Behandlung, z.B. Arztbesuche/ Krankengymnastik / Ergotherapie, sowie Krankenfahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie, oder zur Dialyse, übernimmt Ihre Krankenkasse nach vorheriger schriftlicher Genehmigung!
Diese Genehmigung informiert Sie über die bewilligten Fahrtziele, die Behandlungsdauer, die angegebenen Therapien, und den von Ihnen ggf. zu leistenden gesetzlichen Eigenanteil.
Für die Genehmigung von Krankenfahrten durch Ihre Gesetzliche Krankenkasse, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Taxischein).
Ohne die Verordnung einer Krankenbeförderung vom Arzt, und die entsprechende Genehmigung Ihrer Krankenkasse, könnten wir diese Fahrten mit Ihrer Krankenkasse nicht direkt abrechnen. Sie müssten für die Fahrtkosten selbst aufkommen.
Wir unterstützen Sie aber sehr gerne bei den Formalitäten für die Beantragung der Kostenübernahme hrer Krankenfahrten bei der Krankenkasse.
Als Vertragspartner können wir in der Regel mit allen Gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern direkt abrechnen.
Privat versicherte Patienten müssen für die Kosten der Krankenfahrten in Vorleistung treten. Alternativ können Sie von uns auch eine Rechnung bekommen, die Sie, zusammen mit der ärztlichen Verordnung, bei Ihrer PKV dann einreichen können.